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STUFE 2: MITGESTALTUNG VON LEHRPLÄNEN UND

               KARRIEREWEGEN


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                   Einbindung der Arbeitgeber in die Erstellung von Berufsprofilen und die

                     Entwicklung oder Änderung von Berufsbildungslehrplänen und/oder
                                                    Berufsprofilen


               Nachdem  Berufsbildungsanbieter  und  Arbeitgeber  gemeinsame  Aktivitäten
               durchgeführt haben, die den gegenseitigen Mehrwert aufzeigen, gewinnen sie
               an Glaubwürdigkeit und bauen das Vertrauen auf, das für die Aufnahme einer

               Arbeitsbeziehung erforderlich ist.

               In  dieser  zweiten  Stufe  können  und  müssen  die  Berufsbildungsanbieter  die
               Arbeitgeber  in  die  Erstellung  von  Berufsprofilen  entsprechend  den
               Bedürfnissen,  Trends  und  Prognosen  der  jeweiligen  Arbeitgeberbranchen
               einbeziehen  und  die  Lehrpläne  der  Berufsbildungsgänge  entwickeln  oder
               ändern.


               Die Vorteile für die Berufsbildungsanbieter bestehen darin, dass die Arbeitgeber
               eine  kontinuierliche  Beratung  und  Unterstützung  bei  der  Entwicklung  von
               Standards  für  Ausbildungsprogramme  bieten  und  zur  Definition  neuer
               Qualifikationen beitragen können, die den Marktbedürfnissen entsprechen und
               eine entsprechende berufliche Entwicklung ermöglichen.

               Durch die Analyse der Arbeitsmarktdaten und die Angaben der Arbeitgeber zu

               ihren Bedürfnissen wird die Grundlage für die Entwicklung von Berufsprofilen
               und  -wegen  in  den  Lehrplänen  der  beruflichen  Bildung  geschaffen.  Die
               Arbeitgeber sind von wesentlicher Bedeutung für die Kontextualisierung  des






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