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STUFE 2: MITGESTALTUNG VON LEHRPLÄNEN UND
KARRIEREWEGEN
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Einbindung der Arbeitgeber in die Erstellung von Berufsprofilen und die
Entwicklung oder Änderung von Berufsbildungslehrplänen und/oder
Berufsprofilen
Nachdem Berufsbildungsanbieter und Arbeitgeber gemeinsame Aktivitäten
durchgeführt haben, die den gegenseitigen Mehrwert aufzeigen, gewinnen sie
an Glaubwürdigkeit und bauen das Vertrauen auf, das für die Aufnahme einer
Arbeitsbeziehung erforderlich ist.
In dieser zweiten Stufe können und müssen die Berufsbildungsanbieter die
Arbeitgeber in die Erstellung von Berufsprofilen entsprechend den
Bedürfnissen, Trends und Prognosen der jeweiligen Arbeitgeberbranchen
einbeziehen und die Lehrpläne der Berufsbildungsgänge entwickeln oder
ändern.
Die Vorteile für die Berufsbildungsanbieter bestehen darin, dass die Arbeitgeber
eine kontinuierliche Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung von
Standards für Ausbildungsprogramme bieten und zur Definition neuer
Qualifikationen beitragen können, die den Marktbedürfnissen entsprechen und
eine entsprechende berufliche Entwicklung ermöglichen.
Durch die Analyse der Arbeitsmarktdaten und die Angaben der Arbeitgeber zu
ihren Bedürfnissen wird die Grundlage für die Entwicklung von Berufsprofilen
und -wegen in den Lehrplänen der beruflichen Bildung geschaffen. Die
Arbeitgeber sind von wesentlicher Bedeutung für die Kontextualisierung des
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